Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle unsere Angebote und Verkäufe erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, unter folgenden Bedingungen:
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für unsere Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Kulmbach als Gerichtsstand vereinbart. Für unsere Kunden, die Nichtkaufleute sind, wird als Gerichtsstand ausdrücklich Kulmbach vereinbart, für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 2. Angebote: Unsere Angebote gelten nur bei sofortiger Zusage, sonst freibleibend. Vorratsangaben werden stets freibleibend gemacht. Auch sind alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke, Walzstahlkontore, andere Werksverbände und Importeure. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. 3. Abschlüsse und Aufträge: Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch mal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen als angenommen. Bei evtl. Überziehung des Abschlussquantums sind wir berechtigt, ohne vorherige Mitteilung den Tagespreis zur Anrechnung zu bringen; ebenso bleibt bei Überschreitung vereinbarter Spezifikationsfristen neue Preisfestsetzung ohne Setzung einer Nachfrist vorbehalten. Im Werksgeschäft gelten in Ergänzung unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen auch die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der betreffenden Werke, Walzstahlkontore, anderer Werksverbände und Importeure, insb. hinsichtlich Sistierung oder Annullierung von Verkaufsabschlüssen sowie dem Export von Waren. Bei Verkauf zu Festpreisen behalten wir uns vor, eine entsprechende Preisaufbesserung zu fordern, falls durch unvorhergesehene Entwertung der Zahlungsmittel oder andere einschneidende Ereignisse die Gegenleistung nicht mehr unserer in der Lieferung begründeten Leistung entspricht. 4. Lieferzeit: Für die Einhaltung der in Aussicht gestellten Lieferzeit wird nach Möglichkeit Sorge getragen, doch wird eine Verbindlichkeit hierfür nicht übernommen. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. 5. Versand: Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers; er trägt auch die Gefahr bei vereinbarter, frachtfreier Lieferung. Im Werksgeschäft hat die endgültige Abnahme auf dem Werk zu erfolgen, andernfalls gilt das Material mit Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Beförderungs- und Schutzmittel, die ebenso wie gedeckte und Spezialwagen besonders berechnet werden sowie den Versandweg können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. 6. Zahlungsbedingungen: Unsere Fakturen sind - vorausgesetzt, dass besondere Vereinbarungen nicht getroffen sind - zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto Kasse in bar, unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhaltung. Werden Wechsel auf Grund besonderer Vereinbarung angenommen, so erfolgt deren Hereinnahme nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir sind berechtigt, Zahlungen jeweils auf den uns am gefährdetsten erscheinenden Forderungsteil zu verrechnen. Bei Zielüberschreitung kommen Verzugszinsen in Höhe unserer Selbstkosten für offenen Bankkredit zur Berechnung. 7. Eigentumsvorbehalt:
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9. Aufhebung von Verpflichtungen: Ereignisse höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Bahnsperre, Wagenmangel, Betriebsstörungen, Arbeitsausstände etc. berechtigen uns, von eingegangenen Lieferungsverträgen zurückzutreten oder nach unserer Wahl eine entsprechende Verlängerung zugesagter Lieferfristen zu verlangen. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer oder erhalten wir über ihn eine ungünstige oder ungenügende Auskunft oder erfolgt die Bezahlung fälliger Posten nicht bedingungsgemäß, so werden unsere gestundeten Kaufpreisforderungen, auch wenn das Ziel noch nicht ausgelaufen ist, sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, Stellung von Sicherheiten zu verlangen oder von den laufenden Lieferungsverträgen zurückzutreten. Haben wir vom Käufer Wechsel angenommen und tritt eine der in diesem Abschnitt aufgeführten Voraussetzungen ein, so sind wir berechtigt, trotz Hereinnahme des Wechsels sofortige Barzahlung zu verlangen. 10. Gewichtsermittlung im Werksgeschäft: Die auf den Werken ermittelten Gewichte, die auf ständig geprüften Waagen durch vereidigte Wiegemeister festgestellt werden, sind für die Berechnung maßgebend. Dies gilt auch dann, wenn die Gewichtsermittlung wagenweise derart erfolgt, dass die durch die Verwiegung festgestellten Gesamtgewichte durch Berechnung auf die in dem betreffenden Wagen befindlichen verschiedenen Sorten verteilt werden. Etwa sich hierbei ergebende Gewichtsabweichungen gegenüber dem wirklichen Gewichte werden verhältnismäßig auf die einzelnen Sorten verteilt. Die Einzelgewichte sind bei der wagenweisen Verwiegung also unverbindlich, während das Gesamtgewicht maßgebend ist. 11. Datenschutzregelung: Wir speichern Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns eine Auskunftei die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftsdaten einfließen. Sonstiges: 12. Auftragsänderung: Änderung des Kaufvertrages, insbesondere über angegebene Unterbesteller und Endempfänger und über die Empfangsstation, die Versandart u. dgl. kann nur im Einverständnis mit uns wirksam werden. 13. Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. REACH - Europ. Chemikalienverordnung Information Blei Download PDF |