Der Bayerische Qualitätspreis
Der Bayerische Qualitätspreis wird seit 1993 an Produktionsunternehmen der Industrie und seit 1994 zusätzlich an Produktionsunternehmen aus dem Handwerk verliehen. 1998 wurde der Bayerische Qualitätspreis auch um Handelsunternehmen in den Bereichen Einzelhandel sowie Groß- und Außenhandel und um "wirtschaftsfreundliche Gemeinden" erweitert. Seit 2002 können auch unternehmensorientierte Dienstleister aus den Branchen IT, Netzwerk, Software, Telekommunikation und Logistik teilnehmen. Die teilnehmenden Unternehmen oder Produktionsstätten müssen einen Standort in Bayern haben und mindestens 30% ihres Umsatzes in Deutschland abwickeln. Sie können auf Gewinn ausgerichtete oder gemeinnützige Unternehmen, Gesellschaften oder Stiftungen sein und dürfen in- oder ausländischen Eigentümern gehören. Hilfreich, jedoch nicht zwingend bei einer Bewerbung um den Bayerischen Qualitätspreis ist der Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9000ff. Die teilnehmenden Gemeinden müssen aus einem der 7 Regierungsbezirke Bayerns stammen.
Struktur des Bayerischen Qualitätspreises
Bayerischer Qualitätspreis | ||||
Qualitätspreis für Produktions- unternehmen |
Qualitätspreis für Dienstleistungs- unternehmen |
Qualitätspreis für Handels- unternehmen |
Qualitätspreis für Städte und Gemeinden |
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Industrie- unter- nehmen |
Hand- werks- unter- nehmen |
Unternehmens- orientierte Dienstleister |
Handelsunter- nehmen |
Wirtschafts- freundliche Gemeinden |
Die Bewertung erfolgt getrennt für Produktionsunternehmen der Industrie oder des Handwerks, für Handelsunternehmen, für unternehmensorientierte Dienstleister und für „wirtschaftsfreundliche Gemeinden“. Der Qualitätspreis wird jährlich als Auszeichnung für hervorragende Unternehmensqualität abhängig von der Zielgruppe auf Basis von differenzierten Bewertungskategorien vergeben. Neben der besten Gesamtbewertung im Teilnehmerfeld aus allen Kategorien müssen die Preisträger zusätzlich in jeder einzelnen Kategorie hervorragende Leistungen aufweisen.